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Vorzeitige Einschulung rückgängig machen - möglich?

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 14:44
von sapori
Da ich demnächst eine Prüfung zum Thema HB ablegen muss, interessiert mich die Frage, ob man in D in irgendeiner Form eine vorzeitige Einschulung nach der Einschulung wieder rückgängig machen kann. Wenn ja, wie sieht das aus und in welchen Bundesländern ist das möglich? Ich habe im Internet nichts dazu gefunden und hoffe jetzt auf eure Erfahrungen! Ich freue mich auf viele Antworten! :)

Re: Vorzeitige Einschulung rückgängig machen - möglich?

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 16:27
von mussmal
lies doch die schulgesetze dahingehen durch. ist doch überall geregelt.
hier in rlp. wird man, glaube ich, schulpflichtig, sobald das kind an der schule angenommen wurde...

Re: Vorzeitige Einschulung rückgängig machen - möglich?

Verfasst: Fr 22. Jun 2012, 10:35
von alibaba
Ich glaube es hilft nichts...da muss man sich wohl die Schulgesetze durchlesen, wie mussmal auch schon schrieb. Das wird wohl in jedem BL anders geregelt sein. ich bin sogar überzeugt von Schule zu Schule anders. Fakt ist aber eins. Jede Schule bekommt für ein Kind Geld vom Land. Das will es ja behalten. Je mehr Kinder für ein Lehrer umso besser (kostengünstiger für die Schule). Ich kann mir daher vorstellen, das eine Rückschulung gar nicht gerne gesehen wird. Ganz dumm wird es, wenn die Lehrer aufgrund der Schülerzahl zugewiesen werden und jetzt darunter fällt, weil zu wenig Kinder. Das will kein Rektor...auch eine Schule muss und will kostengünstig arbeiten...wie überall.

Re: Vorzeitige Einschulung rückgängig machen - möglich?

Verfasst: Fr 22. Jun 2012, 12:26
von alibaba
Also in BW ist es so, man kann ein Kann-Kind nur noch abmelden, wenn die Schule noch nicht begonnen hat. Ist es mal drin, gibt es nur eine Wiederholung oder die Verlagerung in die Vorschule. Also Schule ist Schule, einmla drin bleibt man da. Allerdings ist hier ja erst das Lernziel Ende Klasse 2 erreicht, so das Wiederholer Klasse 1 eher selten sind. Und meistens sind das auch nicht die Früheinschuler.

Unser jüngstes Schulkind wurde im Januar 7. Das Kind läuft so mit. Weder Klassenbester noch Verlierer. So weit ich weiß, hapert es wohl an der motorischen Fähigkeit schnell zu schreiben. Es ist eben das eine sich im Kiga zu langweilen, das Andere aber dort die Fähigkeiten zu trainieren zu denen Andere eben einfach mindestens ein halbes Jahr länger Zeit hatten...gerade bei Buben. Aber deswegen wird heuer kein Kind mehr rückgeschult. ;)

Re: Vorzeitige Einschulung rückgängig machen - möglich?

Verfasst: Sa 21. Jul 2012, 12:14
von Winnie
Bei uns ist das in der Regel so, dass die Kinder mit der Einschulung schulpflichtig werden. Wenn die Probleme zu groß werden, kann man die Kinder auch noch zurück in den Schulkindergarten geben, soweit die Schule denn einen hat. Es ist aber auch einfach denkbar, das Kind noch bis zu den Sommerferien in der Schule zu lassen, wenn es in die Klassengemeinschaft eingebunden ist. Es gibt ja auch genügend Kinder, die regulär eingeschult werden und eigentlich noch nicht schulreif waren und dann die 1. Klasse wiederholen.

Ich weiß nicht, ob es bei uns ein Einzelfall war, aber uns wurde zugesagt, dass wir bis zu den Herbstferien Zeit haben und unsere Tochter dann sogar noch in ihren alten Kindergarten zurück gekonnt hätte, weil sie eben zu dem Zeitpunkt ja noch 5 Jahre alt war.

Müsste ich nochmal nachfragen... :gruebel: