Hallo,
ich wusste das bisher noch nicht und wäre irgendwie auch nie auf die Idee gekommen, dass zu melden...ist halt was anders als bspw.ein Sportunfall, da ist das einfach klar, finde ich.
Wenn das Kind sich nachweislich in der Schule mit Covid infiziert ( wenn es selber nicht die Indexperson ist) , dann sollte man das SELBER auch der Gemeindeunfallversicherung melden, weil die Schulen damit derzeit oft überfordert sind und nicht hinterher kommen. Es gilt dann als Schulunfall in bezug auf Spätfolgen etc.
Ein Whitepaper mit genauen Erklärungen vom Rechtsanwalt- was man braucht und wie man das angeht- kann man sich auf der Seite von" U 12 Schutz " runterladen und ausdrucken.
LG
Covid Infektion in der Schule selber der Versicherung melden
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- Dauergast
- Beiträge: 161
- Registriert: Fr 8. Nov 2013, 12:54
Re: Covid Infektion in der Schule selber der Versicherung melden
Danke für die Information! Man weiß nie, was zurück bleibt, daher alle Register ziehen.
Re: Covid Infektion in der Schule selber der Versicherung melden
Kann man zwar melden, vermutlich wird das aber nichts weiter bringen außer einer Aktennotiz.
Das Problem ist das "nachweislich". Wie will man denn nachweisen, dass das Kind sich in der Schule angesteckt hat? Dann dürfte das Kind außer der Schule keine weiteren Kontakte haben - auch nicht in der Familie. Ansonsten kann die Ansteckung überall passiert sein - zu Hause, im Bus, im Supermarkt, auf dem Spielplatz, beim Nachbarn und man kann halt nicht nachweisen, dass das nur (und ausschließlich) in der Schule passiert sein kann. Selbst wenn die gesamte Familie sich täglich testet, ist eben nicht ausgeschlossen, dass da jemand symptomlos infiziert ist und der Test falsch negativ.
Ich gehe davon aus, dass eventuelle Spätfolgen in keinem Fall als "Schulunfall" anerkannt werden - egal, was man da jetzt meldet oder nicht. Das Virus ist einfach zu ansteckend, als dass man beweissicher feststellen kann, wo genau sich ein Infizierter angesteckt hat. Beim Einsiedler im Wald kann das noch funktionieren. Bei Schulkindern, die in einer Familie leben und auch drumherum noch ein "Leben" haben, eher nicht.
Das Problem ist das "nachweislich". Wie will man denn nachweisen, dass das Kind sich in der Schule angesteckt hat? Dann dürfte das Kind außer der Schule keine weiteren Kontakte haben - auch nicht in der Familie. Ansonsten kann die Ansteckung überall passiert sein - zu Hause, im Bus, im Supermarkt, auf dem Spielplatz, beim Nachbarn und man kann halt nicht nachweisen, dass das nur (und ausschließlich) in der Schule passiert sein kann. Selbst wenn die gesamte Familie sich täglich testet, ist eben nicht ausgeschlossen, dass da jemand symptomlos infiziert ist und der Test falsch negativ.
Ich gehe davon aus, dass eventuelle Spätfolgen in keinem Fall als "Schulunfall" anerkannt werden - egal, was man da jetzt meldet oder nicht. Das Virus ist einfach zu ansteckend, als dass man beweissicher feststellen kann, wo genau sich ein Infizierter angesteckt hat. Beim Einsiedler im Wald kann das noch funktionieren. Bei Schulkindern, die in einer Familie leben und auch drumherum noch ein "Leben" haben, eher nicht.
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- Dauergast
- Beiträge: 1499
- Registriert: Do 23. Jan 2020, 09:33
Re: Covid Infektion in der Schule selber der Versicherung melden
ich sehe das genauso wie Auguste. Wer einen solchen Fall als Richter durchlässt, macht die Pandorakiste auf. Ich halte es für unwahrscheinlich.
Re: Covid Infektion in der Schule selber der Versicherung melden
Für Personen im Pflegebereich gilt es auch als Berufskrankheit....
oder für andere Berufe als Arbeitsunfall....
Da kann man ja auch sagen," XY arbeitet zwar im KH und kann sich trotzdem im privaten Bereich ( Feier bspw.) angesteckt haben.aber es läuft eben als Berufskrankheit.
Und für anderen Berufe läuft es eben als Arbeitsunfall---und da kann man ja auch sagen wieso, der war doch am WE im Schwimmbad...
Ich denke schon, dass das rechtlich nicht ganz einfach ist, aber gerade bei Kindern - die ja in der Schule die meiste Zeit verbringen--wenn man da zumindest das erstmal versucht- schaden kann es nicht... und wenn es dann zig Kids in einer Klasse betrifft....
oder für andere Berufe als Arbeitsunfall....
Da kann man ja auch sagen," XY arbeitet zwar im KH und kann sich trotzdem im privaten Bereich ( Feier bspw.) angesteckt haben.aber es läuft eben als Berufskrankheit.
Und für anderen Berufe läuft es eben als Arbeitsunfall---und da kann man ja auch sagen wieso, der war doch am WE im Schwimmbad...
Ich denke schon, dass das rechtlich nicht ganz einfach ist, aber gerade bei Kindern - die ja in der Schule die meiste Zeit verbringen--wenn man da zumindest das erstmal versucht- schaden kann es nicht... und wenn es dann zig Kids in einer Klasse betrifft....