Schulentscheidung

Probleme und Lösungen für den Schulalltag
alibaba

Re: Schulentscheidung

Beitrag von alibaba »

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Zuletzt geändert von alibaba am Mi 4. Mär 2020, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
Edainwen
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Edainwen »

@alibaba: wir leben im gleichen Bundesland. Und bei uns ginge er definitiv auf's Gymnasium.
Meine3
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Meine3 »

alibaba hat geschrieben:
Meine3 hat geschrieben: Ich hätte auch vermutet, dass es Kindern mit Wahrnehmungsstörung zusteht, Aufnahmetests in einer 1:1 Situation zu absolvieren oder ähnliches.

Gibt es da keine allgemeinen Verordnungen, wie das gehandhabt wird?
DAS gibt es auch nicht in Deutschland!

Bei uns an dem ganz normalen Gymnasium mit HB-Zweig gelten die Regeln die gelten - für ALLE! Ausnahmen? Kennen wir ja schon. Wo hört man auf, wo endet man? Wem gesteht man das zu und wem nicht? Ist wie mit der Differenzierung. Liest oder hört man, wenn spezielle Kinder auf eine normale Schule gehen - dann erfährt man, wie lange da der Weg war der sich hart und ausdauernd erkämpft wurde.

Auch hier an unserer Schule werden keine Kinder mit "Behinderung" aufgenommen. Dafür gibt es andere Schulen. Wie das in Bundesländern mit Inklusionspflicht gemacht wird, das kann ich nicht sagen, da ich nicht in so einem BL lebe. Ich kann Euch sagen, wo Rabaukenmamas Sohn hier hingehen würde. Auf keinen Fall an eine normale Schule, egal wie gut die Noten sind.
Also HIER (in Bawü) gibt es sehr wohl "Extra-Würste" für Kinder mit Inklusionsbedarf (zumindest für die, mit Wahrnehmungsstörungen etc.). Ein Autist oder ein ADHSLer kann z.b. eine Schulbegleitung beantragen. Natürlich wird das nicht immer bewilligt. Aber wir haben ja grade in der Parallelklasse einen Fall, wo das so gehandhabt wird. Hier wird niemand "abgeschoben" in eine Sonderschule, weil er behindert ist, solang er schulfähig ist und kognitiv in der Lage, das ganze zu meistern. Selbstverständlich gibt es Extremfälle, wo bspw. ein ADHS- Kind nicht mehr auf normalem Wege beschult werden kann. Aber das, was du hier schilderst, kann ich nicht sehen.

Bei ADHS-Kindern (da kenne ich mich nunmal besser aus als mit Autismus), ist es auch so, dass sie teilweise Zeitboni bekommen bei Tests, etc. AUCH im Gymnasium.

Also nein. Es gelten nicht für ALLE die gleichen Regeln. Das wäre auch diskriminierend.

Mit der Inklusion nach "oben" sieht es anders aus. DA bin ich bei dir. Aber alle Kinder mit Wahrnehmungsstörung in eine Förder- oder Sonderschule abzuschieben, das gibt es bei UNS nicht. Nicht mehr.

Keine Ahnung wo du lebst, aber ich bin froh, dass ich nicht da lebe.
Es kann sein, dass nicht alles wahr ist, was ein Mensch dafür hält, denn er kann irren, aber in allem, was er sagt, muss er wahrhaftig sein.
alibaba

Re: Schulentscheidung

Beitrag von alibaba »

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Zuletzt geändert von alibaba am Mi 4. Mär 2020, 09:32, insgesamt 1-mal geändert.
Katze_keine_Ahnung
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Katze_keine_Ahnung »

@alibaba

Bei uns akzeptiert der HB-Zweig Tests von zwei offiziellen Stellen (keine Privatpsychologen). Definitiv. Grundsätzlich gilt in D. Entscheidungsrecht der Eltern. Keiner kann dich verpflichten dein Kind in die spezielle Schule zu schicken, es sei denn dein Kind gefährdert die anderen Kinder erheblich. Auch bei euch würde ein Autist mit einer Gymnasialempfehlung ein Gymnasium besuchen, am wahrscheinlichsten das vor Ort, das ihn hätte nehmen müssen.
Katze_keine_Ahnung
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Katze_keine_Ahnung »

@alibaba

nein, die Schulen stehen nicht über dem Recht. Da irrst du dich.
Meine3
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Meine3 »

alibaba hat geschrieben:
Edainwen hat geschrieben:@alibaba: wir leben im gleichen Bundesland. Und bei uns ginge er definitiv auf's Gymnasium.
Wenn die Schule das stemmen kann - klar. Es gibt ja auch G9 in BW - nur bei uns halt nicht. Hier gibt es nicht ein Inklusionskind! Auch hier suchen sich die Schulen ihre Schüler aus. Einen Anspruch auf Aufnahme hat man hier nur, wenn man aus dem Einzugsgebiet kommt und "normal" ist. Ein Kind mit Rollstuhl wäre hier genauso ausgeschlossen, wie eben ein Kind mit Asperger/Autismus, da in aller Regel hier Vorgaben erfüllt werden müssen. Das kann die Schule nicht erfüllen - wir haben nicht mal eine Behindertentoilette. Geschweige denn einen Lehrer oder Raum wo ein Kind wieder zur Ruhe gebracht werden kann. Letzten Endes entscheiden das die Schulen - auch in Deutschland.

Das ist doch aber nicht das selbe wie zu sagen, dass kein Gymnasium ein wahrnehmungsgestörtes Kind aufnimmt oder aufnehmen muss. :gruebel:

Außerdem gibt es gesetzliche Regeln, die eingehalten werden müssen. Punkt. Du kannst einem Kind, das schulfähig ist und körperlich, wie kognitiv in der Lage ist ein Gymnasium zu besuchen nicht PAUSCHAL den Zugang zum Gymnasium verwehren. Das ist aber das, was du schilderst.
Es kann sein, dass nicht alles wahr ist, was ein Mensch dafür hält, denn er kann irren, aber in allem, was er sagt, muss er wahrhaftig sein.
alibaba

Re: Schulentscheidung

Beitrag von alibaba »

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Zuletzt geändert von alibaba am Mi 4. Mär 2020, 09:32, insgesamt 1-mal geändert.
Katze_keine_Ahnung
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Katze_keine_Ahnung »

@alibaba

Das Thema hatten wir schon, und die Statistik habe ich auch damals aufgeführt. Inklusion beißt sich mit dem Begriff spezielle Schule. Inklusion heißt, dass das Kind auf eine normale Schule geht! Die Zahlen, die ich damals verlinkt habe, sprachen dafür, dass auch in BW ein Großteil der behinderten Kindern zumindest mal normale Grundschulen besucht. Die Gymnasialstatistik habe ich mir damals nicht angeschaut, aber der gleiche Trend wird auch dafür gelten.
Katze_keine_Ahnung
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Katze_keine_Ahnung »

https://www.gew-bw.de/index.php?eID=dum ... i_2015.pdf

Hier, damit wir eine faktische Grundlage haben.
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