Re: Schulentscheidung
Verfasst: Di 18. Feb 2020, 09:05
-g
Austausch zum Thema Hochbegabte Kinder
https://forum.klugekinder.at/
Also HIER (in Bawü) gibt es sehr wohl "Extra-Würste" für Kinder mit Inklusionsbedarf (zumindest für die, mit Wahrnehmungsstörungen etc.). Ein Autist oder ein ADHSLer kann z.b. eine Schulbegleitung beantragen. Natürlich wird das nicht immer bewilligt. Aber wir haben ja grade in der Parallelklasse einen Fall, wo das so gehandhabt wird. Hier wird niemand "abgeschoben" in eine Sonderschule, weil er behindert ist, solang er schulfähig ist und kognitiv in der Lage, das ganze zu meistern. Selbstverständlich gibt es Extremfälle, wo bspw. ein ADHS- Kind nicht mehr auf normalem Wege beschult werden kann. Aber das, was du hier schilderst, kann ich nicht sehen.alibaba hat geschrieben:DAS gibt es auch nicht in Deutschland!Meine3 hat geschrieben: Ich hätte auch vermutet, dass es Kindern mit Wahrnehmungsstörung zusteht, Aufnahmetests in einer 1:1 Situation zu absolvieren oder ähnliches.
Gibt es da keine allgemeinen Verordnungen, wie das gehandhabt wird?
Bei uns an dem ganz normalen Gymnasium mit HB-Zweig gelten die Regeln die gelten - für ALLE! Ausnahmen? Kennen wir ja schon. Wo hört man auf, wo endet man? Wem gesteht man das zu und wem nicht? Ist wie mit der Differenzierung. Liest oder hört man, wenn spezielle Kinder auf eine normale Schule gehen - dann erfährt man, wie lange da der Weg war der sich hart und ausdauernd erkämpft wurde.
Auch hier an unserer Schule werden keine Kinder mit "Behinderung" aufgenommen. Dafür gibt es andere Schulen. Wie das in Bundesländern mit Inklusionspflicht gemacht wird, das kann ich nicht sagen, da ich nicht in so einem BL lebe. Ich kann Euch sagen, wo Rabaukenmamas Sohn hier hingehen würde. Auf keinen Fall an eine normale Schule, egal wie gut die Noten sind.
alibaba hat geschrieben:Wenn die Schule das stemmen kann - klar. Es gibt ja auch G9 in BW - nur bei uns halt nicht. Hier gibt es nicht ein Inklusionskind! Auch hier suchen sich die Schulen ihre Schüler aus. Einen Anspruch auf Aufnahme hat man hier nur, wenn man aus dem Einzugsgebiet kommt und "normal" ist. Ein Kind mit Rollstuhl wäre hier genauso ausgeschlossen, wie eben ein Kind mit Asperger/Autismus, da in aller Regel hier Vorgaben erfüllt werden müssen. Das kann die Schule nicht erfüllen - wir haben nicht mal eine Behindertentoilette. Geschweige denn einen Lehrer oder Raum wo ein Kind wieder zur Ruhe gebracht werden kann. Letzten Endes entscheiden das die Schulen - auch in Deutschland.Edainwen hat geschrieben:@alibaba: wir leben im gleichen Bundesland. Und bei uns ginge er definitiv auf's Gymnasium.