Schulentscheidung

Probleme und Lösungen für den Schulalltag
Katze_keine_Ahnung
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Katze_keine_Ahnung »

Noch mal. Es gibt in Bayern auch Sonderschulen. Aber man muss nicht dorthin gehen. Keiner kann dich dazu verpflichten. Das Hauptziel von diesen Sonderschulen ist nach Möglichkeit die Reintegration in die Hauptschule. Für die Schwerstbehinderte Kinder gibt es in der Tat keine Alternative als Sonderschule. Zum Beispiel wenn die spastische Lähmung so stark ist, dass man weder schreiben noch sprechen kann. Aber das ist wiederum nur eine kleine Gruppe innerhalb der Gruppe der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
alibaba

Re: Schulentscheidung

Beitrag von alibaba »

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Zuletzt geändert von alibaba am Mi 4. Mär 2020, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.
Katze_keine_Ahnung
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Katze_keine_Ahnung »

Ich kenne das ja und ich habe dir auch ein offizielles Dokument gesendet zu der Integrationslage in BW. Aber du willst es gar nicht lesen. Aus deinen Statements lese nicht nur ich, dass Behidnerte nicht an die Regelschulen gehören. Für Zitat bin ich zu faul, aber irgendwo oben steht es klar und wörtlich: "der Schwächste wird ausgesiebt".

Es gibt für alle ein Gesetz. Das hat Meine3 schon hier zitiert. Wenn jemand an einer Schule das nicht umsetzen will/kann, es ist eine Sache. Du legt es aber auf allgemeine Gültigkeit aus.
Zuletzt geändert von Katze_keine_Ahnung am Di 18. Feb 2020, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
alibaba

Re: Schulentscheidung

Beitrag von alibaba »

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Zuletzt geändert von alibaba am Mi 4. Mär 2020, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.
alibaba

Re: Schulentscheidung

Beitrag von alibaba »

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Zuletzt geändert von alibaba am Mi 4. Mär 2020, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.
Katze_keine_Ahnung
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Katze_keine_Ahnung »

@alibaba
alibaba hat geschrieben:
Nein, so einfach ist das nicht. Das gilt für nicht retardierte Kinder. Asperger/Autist geht hier über die normal akzeptierte Einschränkung hinaus, um an einer "normalen" Schule angenommen zu werden. Jede Schule darf entscheiden, ob sie das kann. Zumal es bei uns spezialisierte Schulen gibt. Um das jetzt abzukürzen …… auch Rabaukenmamas Sohn hätte hier Probleme am hiesigen Gymnasium unterzukommen. Das hängt sicherlich auch mit der Schwere der jeweiligen Diagnose ab. Es gibt hier aber Schulen (und in eine davon wird mein Sohn ein Praktikum machen) die auch Asperger/Autisten betreuen. Insofern kann sich hier das Gymnasium zurück lehnen und das Kind dorthin schicken, wo es adäquat betreut werden kann.
Wie soll man es anders verstehen? Für mich liest es sich ganz eindeutig: "Asperger (Behinderung) -Sonderschule". Das lese ich so nicht erst ab jetzt, sondern schon ab dem Moment wo du postuliert hast: "das Kind, das kein Aufnahmetest bestehen kann, kann keine Regelschule besuchen". Ich finde das grundsätzlich falsch, und hier falsch am Platz hoch drei. Für diejenigen, die aktuell kämpfen und ene Lösung suchen, ist deine Schwarzmalerei kontraproduktiv.
Zuletzt geändert von Katze_keine_Ahnung am Di 18. Feb 2020, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
Meine3
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Meine3 »

alibaba hat geschrieben:
Katze_keine_Ahnung hat geschrieben: Dabei hast du weder nahe Erfahrungen, noch kennst du gesetzliche Grundlagen.
Aber Du?
Katze_keine_Ahnung hat geschrieben:
Das klingt wie: "Wen die Schule zu voll ist, sortiert sie erstmal die Dunkelhäutigen aus, dann die Muslime, dann die Buddisten, danach alle, dessen Eltern zu wenig besitzen, und die von allein erziehenden auch."
Du hast irgendein Problem? Du unterstellst mir Dinge - das ist echt sonderlich! Ich bitte um das Zitat, wo ich das geschrieben habe. Du vergisst nur noch die AFD-Wähler! :roll:

Wenn du nicht möchtest, dass dein Geschriebenes so interpretiert und ausgelegt wird, dann solltest du eventuell überdenken, wie du deine Sichtweise anders darlegen könntest. Zugegebenermaßen ist die Interpretation von Katze nun doch recht überspitzt, aber mein Eindruck geht ja in die selbe Richtung, nämlich dass deine Meinung ist, dass der Sohn auf die Förder- oder Sonderschule "gehört" (da dies DEINER erlebten Realität entspricht).

Im Gegensatz zu dir sehe ich ein Forum nicht NUR als eine Möglichkeit zum sachlichen Informationsaustausch (dafür kann ich mir Internetseiten zu den entsprechenden Themen durchlesen oder Bücher kaufen), sondern VOR ALLEM als Möglichkeit zum MEINUNGSaustausch zwischen Menschen, die ähnliche Sorgen, Probleme und Nöte haben. Demnach liest man aus den Beiträgen in einem Forum, auch wenn sie "gewollt" neutral und sachlich formuliert sind, auch immer eine Meinung heraus.

Wenn ich und auch Katze und auch Rabaukenmama dich also so "falsch" lesen, dann versuch doch DEINE Meinung dazu mal ganz klar mitzuteilen. Augen zum Beobachten, was an vielen Schulen los ist, haben wir selbst. Außerdem gehen auch hier die Beobachtungen auseinander. Jetzt wirst du vielleicht sagen, dass deine Meinung nichts zur Sache tut oder das nicht deine Absicht ist oder war. Aber da du dich selbst ja auch missverstanden fühlst und offensichtlich nicht verstehst, warum wir dich missverstehen, wäre eine Erklärung mit eigener Meinung ganz hilfreich :fahne:
Es kann sein, dass nicht alles wahr ist, was ein Mensch dafür hält, denn er kann irren, aber in allem, was er sagt, muss er wahrhaftig sein.
Rabaukenmama
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Rabaukenmama »

Meine3 hat geschrieben: ABER Fakt ist und bleibt, dass jedes behinderte Kind, sofern es schulfähig und kognitiv dazu in der Lage ist, das RECHT hat eine REGELschule zu besuchen, das gilt auch für alle Arten der weiterführenden Schulen.

Somit kann man auf einen Ablehnungsgrund bestehen und dieser sollte auch erklärt werden. Rabaukenmama hat, sofern ich das verstanden habe, weder in der bilingualen Schule, noch in der Schule mit dem HB-Zug eine Erklärung bekommen, warum das Kind abgelehnt wurde. Wenn aber (zurecht) der Verdacht besteht, dass dies aufgrund seiner sozialen Defizite erfolgte, so könnte man HIER ansetzen...

Ob Rabaukenmama da nun noch mehr Energie darauf verwenden möchte oder ob sie nun sagt, sie probiert es weiter an anderen Gymnasien oder weiterführenden Regelschulen, ist eine Sache. Aber es wäre eine Möglichkeit.
Hallo meine3!

Da sowohl der bilinguale Klasse als auch die Modulklasse für Begabte an Gymnasien sind, habe ich bei beiden kein Recht auf eine Begründung für Ablehnung. Die beiden nächstgelegenen Gymnasien haben wegen Überfüllung abgelehnt, da bin ich nicht mal so weit gekommen, Zeugnis, Diagnosen oder sonstiges auch nur zu erwähnen. Aber auch die brauchen nicht zu begründen.

Das brauche ich nichts zu "probieren", ein Gymnasium fällt NICHT unter Pflichtschule und braucht nicht zu begründen. Selbst wenn die Begründung "ihr Kind erscheint uns zu anstrengend" wäre, hätte ich keinerlei Anspruch. Hier brauche ich nicht zu kämpfen.
Der liebe Gott schenkt uns die Nüsse, aber er knackt sie nicht (Johann Wolfgang von Goethe)
Katze_keine_Ahnung
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Katze_keine_Ahnung »

Auch wenn sie sich Kinder aussuchen dürfen, glaube ich nicht, dass sie aufgrund der Behinderung ablehnen dürfen. Das kann man am besten im Gespräch mit den Behindertenbeauftragten klären. Auf die Schule in NÖ, die deinen Sohn nach kurzem Sehen trotz 1,1 gar nicht will, trifft m.E. die Benachteiligung aufgrund der Behinderung voll zu.
Meine3
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Re: Schulentscheidung

Beitrag von Meine3 »

Hallo Rabaukenmama,

Ich bezog mich mit dem Bestehen auf einen Ablehnungsgrund auch eher auf die jeweiligen „normalen“ Klassen an den beiden Gymnasien (die mit dem hB-Zug und die bilinguale). Ich hatte das so verstanden, dass du ihn für die Modulklassen angemeldet hattest und hierfür auch die Tests vorgesehen waren, dann aber eine Pauschalabsage, AUCH für die normalen Klassen kam, ohne weitere Begründung. Verstehe mich nicht falsch. Ich könnte sehr gut nachvollziehen, wenn du sagst: hier ist nachhaken sinnlos, da es der Sohn nicht gut haben wird, wenn sie ihn offensichtlich nicht wollen.“ ( und hier der Verdacht Nahe liegt, dass es an seinem wie auch immer gearteten Verhalten lag), aber gegenüber Alibaba war mir wichtig zu argimentieren, dass es hier durchaus rechtliche Grundlagen gibt, auf die man sich berufen kann und es darüber hinaus andere Möglichkeiten gibt als eine „Förderschule“.

Ich hoffe einfach für euch, dass sich noch eine befriedigende Lösung auftut. Es wäre wirklich eine Schande, wenn er nicht ansatzweise adäquat unterkäme.

Alles Gute!!
Es kann sein, dass nicht alles wahr ist, was ein Mensch dafür hält, denn er kann irren, aber in allem, was er sagt, muss er wahrhaftig sein.
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