Ich habe mich gegen eine vorzeitige Einschulung entschieden, da unsere aufnehmende Schule(privat) nicht mitgespielt hätte, die haben schon die gesamten Kann-Kinder abgelehnt, da wöre ein Märzkind noch weniger angenommen worden. Wir möchten dieses Schule und haben deshalb das Abwarten erst einmal als Option. Wie ist das rechtlich, wenn unsere Tochter sich ab Sommer total quer stellt und ihre Freundinnen vermisst? Kann man die Maus auch quereinschulen zum zweiten Halbjahr, kennt das jemand? Hat das schon mal jemand gemacht. Wäre über Erfahrungen dankbar.
Zur Vorgeschichte: Sie lautiert und buchstabiert mit zusammenziehen seit Sie 22 Monate ist, sie liest alles, kann alle Zahlen auch im Hunderterbereich, sehr sozial, motorisch auf Schulkindniveau, Schleifen binden, auf einem Bein hüpfen und der ganze Kram ist bei ihr schon ewig vorhanden. Auserschulisch ist Sie gefördert und gefordert, da kann man auch nicht mehr reinstecken. Hat hier jemand Erfahrungen mt Quereinstieg in die erste Klasse, nach regulärer Einschulung?
